Hier finden Sie antworten auf die häufigsten Fragen.

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Wie bezahle ich meine Miete ?

Die Miete inkl. Nebenkosten wird mittels SEPA Lastschriftverfahren eingezogen.

Ein entsprechendes Formular wird Ihrem Mietvertrag beigefügt.

Darf ich eine Hebebühne aufstellen?

Hebebühnen sind in unseren Garagen aufgrund des gewerblichen Werkstatt-Charakters untersagt.

Generell gilt gesetzlich, dass in Garagen keine Werkstätten betrieben werden dürfen. Dafür sind diese nicht mit den notwendigen Aufenthalts- und Sanitärräumen ausgestattet. Die behördlichen Auflagen sind streng und müssen eingehalten werden. Verstöße führen zur Kündigung.

 

 

Ich möchte mein Fahrzeug vor meiner Garage abstellen, ist das in Ordnung?

Nein! Ausnahme: kurzfristiges Parken WÄHREND Ihrer Anwesenheit.

Sie können Ihr Fahrzeug auf einem Außenparkplatz für maximal 12 Stunden am Stück oder aber in Ihrer Einheit abstellen. Jedoch unter keinen Umständen vor den Einheiten. Die Fahrwege sind Feuerwehrzufahrten und Rettungswege und müssen frei bleiben.  Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Kann ich eine Garage reservieren?

Sie können schon jetzt einen Mietvertrag für eine Garage mit uns abschließen. Die Zahlung der Miete beginnt selbstverständlich erst dann, wenn die Garagen fertiggestellt und zur Nutzung übergeben wurden. 

Wie kange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.

Kann ich eine Garage auch nur für den Winter mieten?

Ja. Theoretisch ist das möglich. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Wir können aber nicht garantieren, dass im nächsten Winter wieder eine Garage verfügbr ist.

Wie groß sind die Tore?

Die Sektionaltore haben eine lichte Breite von 3,00m und eine Lichte Höhe von 3,25m

Darf ich mein Fahrzeug auf dem Gelände waschen?

Nein. Für das Waschen von Fahrzeugen gibt es strenge regeln bzgl. der Abwasserbehandlung. Dafür ist der Garagenpark nicht ausgerüstet.

Darf ich auf dem Gelände übernachten?

Nein. Auch nicht im eigenen Fahrzeug.

Wer hat Zutritt zum Gelände

Zutritt haben nur die Mieter der Garagen, der Eigentümer oder vom Eigentümer autorosierte Personen. Zugang zur eigenen Garage hat nur der Mieter selbst.

Sind die Garagen versichert?

Für die Gebäude besteht selbstverständlich eine Elementar-/Gebäudevericherung. Den Inhalt der Garagen muss jeder Mieter selbst versichern. 

Gibt es Strom & Licht in den Garagen?

Ja. Jede Einheit verfügt über eine Deckenbeleuchtung, eine Steckdose und einen eigenen Stromzähler. In der Strompreispauschale ist die Zählergebühr sowie ein Verbrauch von 10kWh enthalten. Ein Mehrverbrauch wird zusätzlich abgerechnet.

©havengarage. Alle Rechte vorbehalten.

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